Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10419
VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10.DA (https://dejure.org/2010,10419)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.09.2010 - 1 L 1146/10.DA (https://dejure.org/2010,10419)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. September 2010 - 1 L 1146/10.DA (https://dejure.org/2010,10419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 12 Abs 4 S 2 Nr 3 Buchst c WehrPflG
    Aussetzung der Vollziehung einer Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Studiengang, wenn Ausbildung sich durch Antritt zum Grundwehrdienst um ein Jahr verzögert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Aussetzung der Vollziehung einer Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Studiengang, wenn Ausbildung sich durch Antritt zum Grundwehrdienst um ein Jahr verzögert)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Einberufung wegen geplanter Wehrpflichtaussetzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht stoppt Einberufung eines Studenten mit Verweis auf die geplante Aussetzung des Wehrdienstes

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Beabsichtigte Aussetzung der Wehrpflicht kann einer Einberufung entgegenstehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beabsichtigte Aussetzung der Wehrpflicht kann einer Einberufung entgegenstehen - Mit Ableistung des Grundwehrdienstes einhergehende Verzögerung der Ausbildung muss aufgrund geplante Aussetzung der Wehrpflicht nicht hingenommen werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Ausgangspunkt der rechtlichen Würdigung ist zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07 -, zitiert nach juris).

    Bei der Frage der Aussagekraft dieser Entscheidung für die hier zu erörternde Problematik ist indes zu bedenken, dass der duale Bildungsgang in den wehrrechtlichen Vorschriften über die Zurückstellung in dem für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblichen Zeitpunkt noch keinen Niederschlag gefunden hatte und das Bundesverwaltungsgericht sich in dieser Entscheidung in Fortführung des Urteils vom 24.10.2007 (a.a.O.) mit der Frage zu beschäftigen hatte, ab welchem Zeitpunkt die Zählung der Semester in Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 b) 1. Alt. WPflG zu laufen beginnt.

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Dementsprechend ist die allgemeine Wehrpflicht Ausdruck des Gleichheitsgedankens und steht unter der Herrschaft des Art. 3 Abs. 1 GG (so BVerwG, Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9/04 -, BVerwGE 122, 331, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 22.07.2009 - 2 BvL 3/09 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Dementsprechend ist die allgemeine Wehrpflicht Ausdruck des Gleichheitsgedankens und steht unter der Herrschaft des Art. 3 Abs. 1 GG (so BVerwG, Urteil vom 19.01.2005 - 6 C 9/04 -, BVerwGE 122, 331, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 22.07.2009 - 2 BvL 3/09 -, zitiert nach juris).
  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen; Studium

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Neustadt, 14.06.2010 - 3 K 939/09

    Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme des Studiums an der Dualen Hochschule

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschluss vom 26.09.2008 - 7 B 182/08 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) (Urteil vom 14.06.2010 - 3 K 939/09 -, zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 16.07.2010 - AN 15 E 10.01420 -, zitiert nach juris) vertreten die Ansicht, von einem dualen Bildungsgang im Sinne der genannten Norm könne nur dann gesprochen werden, wenn neben dem Studienabschluss auch ein Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf vermittelt werde.
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 9 K 518/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Sigmaringen, 16.06.2010 - 5 K 274/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei studienbegleitender Berufsausbildung

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 13 K 499/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Studiums mit studienbegleitender

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 1357/09

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen; dualer Bildungsgang als Studium

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
  • VG Sigmaringen, 28.06.2010 - 7 K 1320/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen studienbegleitender Berufsausbildung

  • VG Braunschweig, 26.09.2008 - 7 B 182/08

    Zum Begriff der Regelstudienzeit im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG;

  • VG Ansbach, 16.07.2010 - AN 15 E 10.01420

    Zurückstellungsantrag nach Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheids

  • VG Aachen, 30.12.2010 - 4 L 533/10

    Einberufung zum Grundwehrdienst zum 1. Januar 2011 ist auch angesichts der

    Auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 21. September 2010 - 1 L 1146/10.DA - kann sich der Antragsteller nicht berufen.
  • VG Halle, 29.09.2010 - 3 B 339/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung zum Fachwirt für Messe- und

    Schließlich ist dieser Fall auch nicht mit dem vergleichbar, in dem das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 21. September 2010 (Az.: 1 L 1146/10.DA) die aufschiebende Wirkung der Klage eines Antragstellers gegen die Einberufung angeordnet hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht